Die Förderung der jüngsten Club-Mitglieder liegt uns besonders am Herzen. Mit dem Ziel, möglichst viele Kinder und Jugendliche für den Tennissport zu begeistern, hat der TCZ per 2022 den Junioren-Gönnerfonds lanciert.

Ziel und Zweck des Fonds ist die Unterstützung und Förderung der wichtigen Juniorenarbeit im TC Zollikofen. Der Tennissport soll allen Kindern offen stehen. Die Einnahmen sind zu 100% zweckgebunden. Dein Beitrag macht es möglich, ein umfassendes Angebot zu fairen Konditionen anzubieten.
Reglement über den Junioren-Gönnerfonds
Name
Der separate Fonds des TC Zollikofen, der Junioren-Gönnerfonds, nachstehend Fonds genannt, wird innerhalb des Clubs auf den 01.01.2022 gebildet.
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck dieses Fonds ist die Unterstützung und Förderung der wichtigen und vorbildlichen Juniorenförderung im TC Zollikofen. Im Gönnerbeitrag sind folgende Leistungen für die Gönner enthalten:
– Kommunikation der Gönner an die TCZ-Mitglieder (im Clubmagazin)
– Eintrag auf der Homepage
– Einladung zum jährlich wiederkehrenden gesellschaftlichen Gönneranlass
Die Einnahmen fliessen zu 100% in den Fonds und sind zu 100% zweckgebunden. Die minimal zu haltenden Ausgaben für den jährlichen Gönneranlass können aus dem Fonds bezahlt werden. Das Fonds-Vermögen gilt als Eigentum des TC Zollikofen und der Zweck gilt als unwiderruflich und kann durch die Mitgliederversammlung nicht geändert werden. Die Verwendung der Gelder obliegt dem unterzeichnenden Gönner-Ausschuss und wird halbjährlich dem Vereinsvorstand rapportiert.
Form der Gönnerschaft
Es wird unterschieden zwischen Firmen- und Privat-Gönnerschaften. Als Firmen-Gönner gilt jedes Unternehmen, das einen jährlichen Beitrag ab CHF 400 in den Fonds einzahlt. Als Privat-Gönner gelten Privatpersonen, die einen jährlichen Beitrag ab CHF 80 einzahlen.
Eintritt von Gönnern, Gültigkeitsdauer
Über die Aufnahme neuer Gönner entscheidet der Gönner-Ausschuss. Der Vorstand wird hierüber informiert. Eine Gönnerschaft gilt während 12 Monaten (Kalenderjahr) und kann jährlich erneuert werden. Gönner, die auch nach der 2. Mahnung den Gönnerbeitrag nicht entrichtet haben, werden durch Beschluss des Gönner-Ausschusses als Gönner ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berührt die ordentliche Mitgliedschaft beim TC Zollikofen nicht.
Finanz- und Rechnungswesen
Es wird eine separate Fonds-Rechnung geführt. Nicht voll ausgeschöpfte Gönnerbeiträge werden als Fondsvermögen innerhalb der Club-Rechnung ausgewiesen.
Kontrollorgan
Der Fonds wird im Rahmen der jährlichen Revision der Jahresrechnung des TC Zollikofen geprüft.
Inkrafttreten / Änderung
Das vorliegende Reglement tritt rückwirkend per 1.1.2022 in Kraft. Es kann, unter Ausschluss der Zweckgebundenheit des Fonds-Vermögens gemäss den vorstehenden Ausführungen dieses Reglements, von der Mitgliederversammlung des TC Zollikofen geändert oder aufgehoben werden. Im Fall einer Aufhebung bleiben die allenfalls noch vorhandenen Fondsmittel für die Juniorenarbeit reserviert.
Interessierst Du dich für eine Gönnerschaft und möchtest damit einen wertvollen Beitrag leisten? Dann kontaktiere uns unter junioren@tczollikofen.ch oder spende direkt auf unser Junioren-Konto:
Raiffeisenbank Grauholz
Vielen Dank für deine Mithilfe
3322 Urtenen-Schönbühl
IBAN: CH65 8080 8007 5525 9625 0
Die lachenden Gesichter unserer Junior/innen sind dir garantiert!
Lies hier das Interview mit TCZ-Mitglied Stefan Binz. Er war die treibende Kraft bei der Lancierung des Juniorenfonds.
Gönner
Wir sind dankbar, bereits folgende Sponsoren zugunsten unserer Jüngsten gewonnen zu haben: